Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht?

von Gunnar Sohn
9. April 2013

Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen. Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten Mal über den Google-Dienst „Hangout on Air“ live ins Netz ausgestrahlt werden soll, sorgt weiter für Diskussionsstoff. Am Donnerstag räumte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) noch Klärungsbedarf bei der Frage ein, ob der Merkel-Hangout nun Rundfunk sei oder nicht. Eine Einstufung als Rundfunk hätte zur Folge, dass die Bundeskanzlerin nicht auf Sendung gehen dürfte, da nach Paragraf 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags juristische Personen des öffentlichen Rechts keine Rundfunkzulassung erhalten können. Eine abschließende Aussage zur Livestreaming-Sendung der Bundeskanzlerin könne nur die Gemeinschaft der Direktoren aller Landesmedienanstalten vornehmen, die sich alle vier Wochen trifft. Bei diesem Gremium handelt es sich um die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK).

„Es wird derzeit geprüft, wann eine Befassung in dieser Kommission möglich ist“, so Eva Flecken, Stabsstelle Digitale Projekte, Netz- und Medienpolitik der mabb.

Die nächste turnusgemäße Sitzung ist am 16. April, also drei Tage vor dem Termin des Hangouts der Bundeskanzlerin. Am Freitag überraschte dann der ZAK-Vorsitzende Jürgen Brautmeier mit der Botschaft, dass der Merkel-Hangout wohl kein Rundfunk sei, weil es sich um eine einmalige Veranstaltung handeln würde. Eine Sitzung zu dieser Frage fand an diesem Tag allerdings nicht statt. Es ist eine Meinungsäußerung von Brautmeier.

„Der ZAK-Vorsitzende hat sich in die Debatte eingemischt, weil wir es für gut hielten, von unserer Seite eine klare Duftnote zu setzen“, sagt ZAK-Pressesprecher Peter Widlok im ichsagmal.com-Interview.

Er ist sich sicher, dass das Thema auf der ZAK-Sitzung am 16. April eine Rolle spielen wird. Eine endgültige Bewertung über den Hangout der Kanzlerin konnte es nicht geben.

„Wir haben in aller Deutlichkeit von einer ersten Einschätzung gesprochen“, erklärt Widlok.

Explizit ist dieser Punkt im Rundfunkstaatsvertrag auch gar nicht geregelt. Selbst die von den Medienanstalten herausgegebene Checkliste über Web-TV formuliert den Rundfunkbegriff ungenau. Als Kriterium für die Einstufung als Rundfunk wird das Vorhandensein eines Sendeplans angeführt. Das ist der Fall, wenn eine Sendung zeitlich vorhersehbar sei. Beim neuen Online-Format der Kanzlerin stehen Datum und Uhrzeit fest. Es gibt ein Schwerpunktthema und einen Moderator. Die Frage der Regelmäßigkeit kann auch ein Kriterium sein:

„Wir sind prinzipiell nicht glücklich mit den Regelungen. Der Rundfunkstaatsvertrag stammt noch aus einer analogen Medienwelt. Wir müssen für Deutschland eine digitale Medienordnung schaffen“, fordert der ZAK-Sprecher.

Die Medienanstalten brauchen Instrumentarien, die alltagstaublich seien für neue Entwicklungen im Internet. An der Debatte, die über das Hangout-Projekt des Kanzleramtes geführt werde, erkennt man, wie schwierig eine Abgrenzung vorzunehmen ist.

„Ob nun die Sendung von Merkel einmalig ist oder nicht, bringt in der grundsätzlichen Betrachtung von neuen Kommunikationsformen im Netz keinen Fortschritt“, so Hannes Schleeh, Mitorganisator des Bloggercamps.

Der ZAK-Sprecher bestätigte, dass es am Donnerstag vergangener Woche eine Kontaktaufnahme des Kanzleramtes mit der ZAK gegeben habe. Am Mittwoch, um 18,30 Uhr diskutieren wir den Streit über den Hangout der Kanzlerin in unserer Bloggercamp-Sendung weiter. Wer dabei sein möchte in der Gesprächsrunde, möge sich rechtzeitig bei uns melden.


Dieser Beitrag ist zuerst erschienen auf Ich sag mal – Nachrichten zu Technik, Informationstechnologie, Telekommunikation, Künstliche Intelligenz, Management, Umwelt und Internet.

2 Kommentare

gsohn 9. April 2013 - 8:12

Reblogged this on Das virtuelle CIO-Gespräch.

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plus-me.at GOOGLE | *ZAK entscheidet erst am 16.04.2013 über Zulässigkeit des #merkelhangout * 9. April 2013 - 9:16

[…] Merkel-Hangout: Rundfunk oder nicht? Keine endgültige Entscheidung der Medienaufsicht – ZAK-Chef wollte Duftnote setzen und die Debatte entspannen. Das neue Online-Format von Bundeskanzlerin Angela Merkel, das am 19. April zum ersten …… […]

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