Staatssekretär Otto fordert Einigung zwischen Verlegern und Google, um Leistungsschutzrecht zu stoppen

von Gunnar Sohn
22. Februar 2013

Hier nun, wie angekündigt, das BloggerCamp Gespräch mit Staatssekretär Hans-Joachim Otto

http://www.youtube.com/watch?v=n43GGtepxqw?rel=0

 

Die vertragliche Einigung zwischen Verlegern und Google, die in Frankreich getroffen wurde, könnte auch Vorbild für Deutschland sein. Das sagte Hans-Joachim Otto, Parlamentarischer Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums, in einer Sondersendung des Bloggercamps (ab Sendeminute 25).

„Es ist mir allemal lieber, wenn sich die Marktteilnehmer auf vernünftige Regelungen einigen können, auf eine Privatautonomie, als das der Staat irgendwelche Gesetze schreiben muss“, so Otto.

Die Verleger in Deutschland hätten leider in einer ersten Stellungnahme bekundet, dass das französische Modell für sie nicht in Frage kommt.

„Ich denke, die Bundesregierung sollte durchaus mit den Verlegern darüber reden, ob wir nicht doch einen Weg finden, der gewährleistet, dass sie ihre berechtigten Interessen durchsetzen und ihren Qualitätsjournalismus auch für die Zukunft retten, ohne in die Gefahr zu laufen, dass neue Business-Modelle damit erschwert oder abgewürgt werden“, erklärt Otto.

Ein Konzern wie Google wäre noch in der Lage, sich die notwendigen Lizenzen für die Veröffentlichung von Nachrichten zu kaufen. Für junge Unternehmen, die Nachrichtenportale oder News-Aggregatoren betreiben wollen, sehe das anders aus.

„Wenn es zu einer Einigung kommt, dann ist die rechtliche Änderung überflüssig. Eine Vereinbarung ist die Alternative zum Gesetzentwurf. Dazu muss es aber eine Bereitschaft auf beiden Seiten geben. Und ich kann nur an alle Beteiligten appellieren, dass sie ihren Teil dazu beitragen, auszuloten, ob nicht doch eine Regelung auf vertraglicher Ebene die sinnvollere und flexiblere Lösung ist. Der Gesetzentwurf, den von der Bundesregierung eingebraucht wurde, hat eine Menge Kritik und Fragen aufgeworfen. Diese Fragen müssen wir seriös beantworten. Es könnte deshalb im Interesse aller Beteiligten sein, wenn wir statt der Gesetzesmaschinerie zu einer Lösung kommen, die einvernehmlich ist“, betont Otto.

Branchenlösungen seien der bessere Weg als starre Antworten des Gesetzgebers, die den technologischen Entwicklungen stets hinterherhinken. Allerdings müsste das jetzt schnell gehen, denn die Legislaturperiode endet im Sommer. Es sei jetzt fünf vor zwölf.

„Keiner kann die Hände in den Schoß legen, keiner sollte sich sicher sein, dass die Gesetzesänderung genau so durchgeht, wie sie eingebracht wurde. Es gilt immer das so genannte Strucksche Gesetz: Ein Gesetz kommt immer anders aus dem Bundestag heraus als es eingebracht worden ist. Das kann beim Leistungsschutzrecht auch passieren“, resümiert Otto in der Talkrunde des Bloggercamps.

Soweit die nachrichtliche Meldung, kurz nach unserer Sondersendung. Was denkt Ihr über diesen Vorschlag?


Dieser Beitrag ist zuerst erschienen auf Ich sag mal – Nachrichten zu Technik, Informationstechnologie, Telekommunikation, Künstliche Intelligenz, Management, Umwelt und Internet.

1 Kommentar

gsohn 22. Februar 2013 - 8:33

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